UVV-Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500
02. April 2017
Papier befindet sich selten in dem Format, in dem es in letzter Konsequenz gewünscht ist. Abhängig vom Druckbogen wird das Papier, falls nötig, noch vor dem Bedrucken geschnitten oder aber nach dem Druck auf das passende Format mittels eines Planscheiders gebracht.
Damit dieses auch weiterhin einwandfrei stattfinden kann, bedarf es der regelmäßigen UVV-Prüfung gemäß DGUV Regel 100-500, welche sowohl Ihre Maschine, als auch das Arbeitsumfeld sicher macht.
Weitere Informationen zur UVV-Prüfung können hier entnommen werden.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit uns und machen Sie Ihre Maschine, als auch Ihr Arbeitsumfeld wieder sicher: